Mit Farina von der Holstenau wollen wir unseren Traum einer eigenen Zucht erfüllen.

Ziel unserer Zucht ist es, gesunde, wesensfeste und vor allem familienfreundliche Berner Sennenhunde, die mit ihrem sanften Wesen dem Rassestandard entsprechen, hervorzubringen.

 

Wir sind Mitglieder im SSV e. V. (Schweizer Sennenhundverein für Deutschland e. V.). Bevor dort ein Hund zur Zucht zugelassen werden kann, muss er viele Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen:

Dazu gehört zum einen eine umfangreiche Gesundheitsuntersuchung wie das Ausschließen von Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellenbogendysplasie (ED).

Weiterhin muss der Hund auf mindestens 2 Ausstellungen und von 2 verschiedenen, vom VDH anerkannten Zuchtrichtern, jeweils die Formwertnote "sehr gut" erhalten, die sich aus dem Wesen und dem Exterieur des Hundes zusammensetzt.

Jeder Deckrüdenbesitzer und Züchter muss mindestens alle 3 Jahre ein Züchterseminar besuchen.

Bei der sogenannten Körung (Zulassung eines Hundes zur Zucht im SSV/VDH/FCI) wird der Hund von drei Körmeistern in Augenschein genommen.

Hier geht es zunächst darum, ob der vorgestellte Hund dem Rassestandard in seinem äußeren Erscheinungsbild entspricht. Die Körkommission fängt in der Regel mit der Feststellung der Größe des Hundes an. Liegt die Größe weit über oder unter dem Durchschnitt, ist eine Zuchtzulassung nicht oder nur bedingt möglich. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und im Körbuch des Jahres veröffentlicht. Darüber hinaus wird sehr viel Augenmerk auf das Verhalten des Hundes gelegt. Wie geht er mit plötzlichem Lärm um? Was für ein Verhalten zeigt der Hund z. B. bei Einengung durch eine Menschenmenge, beim Betreten fremder Untergründe und vieles mehr?

Aber nicht nur der Hund wird "überprüft", sondern bei Hündinnen auch die zukünftige Zuchtstätte durch den verantwortlichen Zuchtwart, denn hier sollen die Welpen ja schließlich geboren werden und die bestmögliche Sozialisierung bekommen. Der Züchter muss unter anderem Kenntnisse über die Trächtigkeit und die Geburt der Welpen haben, ebenso über die Ernährung der Hündin in den einzelnen Schwangerschafts- und Aufzuchtphasen.

Ist diese Hürde erfolgreich gemeistert, kann der Antrag auf Schutz und Eintragung des Zwingernamens beim SSV/VDH/FCI beantragt werden. Seit September 2012 ist der Name "vom Feldchen" für uns international geschützt.

Werden die Welpen geboren und ist dieser Wurf der Erste in der Zuchtstätte oder die Wurfgröße liegt bei mehr als 8 Welpen, kommt in den ersten 3 Tagen nach der Geburt der Zuchtwart zum Züchter und nimmt die Mutterhündin sowie die Welpen in Augenschein. Sind die Welpen dann 9 Wochen alt, erfolgt eine Wurfabnahme, dabei werden die Welpen, Wurfstätte sowie die Mutterhündin vom Zuchtwart des SSV noch einmal begutachtet. Der Zuchtwart dokumentiert die Wurfabnahme durch den sogenannten Wurfabnahmebericht, in dem u. a. Zuchtverbote, Besonderheiten, Zustand der Mutterhündin sowie der Welpen vermerkt werden.

Die Welpen müssen bis zur 9. Woche mehrfach geimpft, entwurmt und mit einem Chip versehen sein. Unter der sogenannten „Zuchtbuchnummer“ wird jeder im SSV gezüchtete Sennenhund in das Zuchtbuch des Vereins eingetragen. Jeder Welpe erhält eine Ahnentafel.

Farina lebt mit uns im Haus und ist somit den engen Familienkontakt mit allem was dazu gehört, gewöhnt. So werden auch unsere Welpen aufwachsen.


 


Welpenhaus


"Wackelbrücke"


Na, DA passen aber doch mehr als Drei hinein!


Hiermit wird demnächst zum Essen geläutet!


Damit die Welpen auch wissen, aus welchem "Stall" sie kommen,
haben wir es noch einmal explizit aufgeschrieben...;-)